Grüngürtel

Reaktivierung der Wohnungs­bau­gesel­lschaft


CDU Schwalbach gegen Reaktivierung der Wohnungs­bau­gesel­lschaft

Mangel an verfügbaren Bau­gebieten / Öffentlich­keit soll erhalten bleiben

Die Schwalbacher CDU-Fraktion wird gegen die Reaktivierung der Wohnungs­bau­gesel­lschaft Schwalbach stimmen. Einen entsprechenden Antrag hat die neue SPD/FDP-Koalition gestellt. Für die Ablehnung der CDU-Fraktion sind drei Gründe entscheidend, die Fraktions­vorsitzender Christian Fischer und Presse­sprecher Axel Fink erläutern:

1. Es gibt in Schwalbach keine Bau­gebiete mehr und der Flächen­nutzungsplan sieht auch kein Bau­erwartungs­land mehr vor. Auch gibt es kaum noch geeignete Flächen, die als neues Bau­land ausgewiesen werden könnten. Schwalbach ist bereits bis zur Gemarkungs­grenze bebaut, hat eine mehr als doppelt so hohe Bevölkerungs­dichte wie der übrige Main-Taunus-Kreis und ist dabei nach Frankfurt, Offenbach und Steinbach die am viert­dichtesten besiedelte Stadt in Hessen. Dies unterstreicht, dass Schwalbach bereits in der Vergangenheit einen großen Beitrag zur Schaffung günstigen Wohnraums in der Region geleistet hat und an dieser Stelle keinen Nach­holbedarf zu verzeichnen hat. Daher gibt es auch keinen Bedarf für eine Wohnungs­bau­gesel­lschaft.

2. Gäbe es Flächen, stünden gemeinnützige und fachlich qualifizierte Bau­träger zur Verfügung, ohne dass die Stadt Schwalbach Geld ausgeben und Projekte in Eigenregie verwirklichen müsste. So hat zum Beispiel die Nassauische Heimstätte ein großes Investitions­programm bereit­gestellt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, dass dieses aufgrund nicht vorhandener Flächen nicht umgesetzt werden könne.

3. Die Entscheidungen in einer Wohnungs­bau­gesel­lschaft würden in nicht­öffentlichen Sitzungen getroffen, die Gremien­mitglieder wären zur Verschwiegen­heit verpflichtet. Dieses will die CDU-Fraktion nicht. Vielmehr sollte über städtische Bau- und Grundstücks­angelegenheiten auch weiterhin öffentlich und für alle Bürger transparent im Bau­ausschuss und in der Stadt­verordneten­versam­mlung entschieden werden.