Marktüblichkeit der Steigerung der Fernwärmepreise muss belegt werden
CDU und SPD haben beantragt, dass die Stadt durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass EON hinsichtlich der Höhe der Wärmelieferpreise seinen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag für das Fernheizwerkgrundstück nachkommt.
Hintergrund: Im Erbbaurechtsvertrag mit der E.ON, in den die Stadt mit dem Kauf des Fernheizwerkgrundstücks von den Nassauischen Heimstätte im Jahr 2021 eingetreten ist, hat sich E.ON verpflichtet Fernwärmepreise in Rechnung zu stellen, die das Niveau der durchschnittlichen jeweiligen vergleichbaren Fernwärmepreise im Land Hessen nicht überschreiten.
Dabei basiert der Preisvergleich auf einem definierten Abnahmefall von:
- einem Wohnhaus mit 2000 m²,
- einem Wärmeverbrauch von 288 MWh und
- einem Anschlusswert von 160 kW.
Warum ist die Lage brisant? E.ON hat für das Jahr 2021 den Arbeitspreis von 4,5133 auf 9,5699 Cent/kWh erhöht und für das Jahr 2022 eine weitere Verdoppelung des Arbeitspreises auf 19,5505 Cent/kWh angekündigt.
„Viele Fernwärmekunden stellen in Frage, ob diese Erhöhungen im Einklang mit dem vereinbarten Erbbaurechtsvertrag sind“, sagt Katrin Behrens (CDU Fraktionsvorsitzende). Daniela Hommel (Co-Vorsitzende der CDU) ergänzt „wir wollen, dass
- die Stadt die Liste der vergleichbaren hessischen Fernwärmekonstellationen dokumentiert,
- die Mischpreise für den definierten Abnahmefall für diese vergleichbaren hessischen Fernwärmekonstellationen für 2021, 2022 und alle folgenden Jahre bis zum Ende des Erbbaurechtsvertrags 2027 juristisch belastbar ermittelt und
- diese vergleicht mit dem Mischpreis vom Schwalbacher Fernheizwerk für den definierten Abnahmefall für das jeweilige Jahr.“
Der Mischpreis stellt dabei eine rechnerische Größe dar, die eine einheitliche Bewertung schafft und die eine Vergleichbarkeit der Wärmepreise unterschiedlicher Versorgungssysteme erlaubt. Dazu werden zunächst die Jahreskosten (netto) ermittelt als Summe von Grund-, Mess- und Abrechnungspreis und den Verbrauchskosten, die sich aus dem Produkt von Wärmeverbrauch und Arbeitspreis ergeben. Der Mischpreis resultiert dann aus dem Quotienten von Jahreskosten und verbrauchter Wärmemenge. Jan Welzenbach (stellvertretender Fraktionsvorsitzender) hebt hervor „Es ist wichtig, dass die Mischpreise der vergleichbaren hessischen Fernwärmeversorger juristisch belastbar ermittelt werden und von E.ON akzeptiert werden.“
Falls sich herausstellen sollte, dass der Mischpreis für den Abnahmefall in Schwalbach 2021, 2022 oder den Jahren bis 2027 höher ist als der durchschnittliche Mischpreis der vergleichbaren hessischen Versorger, erwarten CDU und SPD, dass die Stadt E.ON schriftlich auffordert, die Wärmepreise zu reduzieren und den Bürgern die zu viel gezahlten Wärmekosten mit einer Frist von 6 Monaten zurückzuerstatten. Die CDU sieht hohe Erfolgschancen für diese Forderungen, denn der Vertrag enthält das Recht, die Übertragung des Erbbaurechts auf Kosten der E.ON auf die Stadt zu verlangen (Heimfallanspruch), für den Fall, dass die E.ON der Aufforderung der Stadt zur Preissenkung und zur Kostenrückerstattung nicht fristgerecht nachkommt.
Den Antrag finden Sie unter folgendem Link: https://schwalbach.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=380103100085