Härtefallfonds nicht nur für Fernwärmekunden

CDU empört über Blockade der Grünen

Viele Haushalte trifft die finanzielle Zusatzbelastung durch steigende Energiekosten hart – sowohl im Limes als auch in Alt-Schwalbach

Die Koalition aus CDU und SPD hat der Stadtverordnetenversammlung deshalb im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) einen Änderungsantrag vorgelegt, der nach eingehenden Beratungen in einen interfraktionellen Antrag umgestaltet werden konnte: Schwalbacherinnen und Schwalbacher, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage durch gestiegene Energiepreise geraten sind, sollen einmalig mit 100 Euro unterstützt werden. Zielgruppe sind Menschen, die keine staatlichen Zuwendungen wie Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten. Die Prüfung der Bedürftigkeit soll eine Einkommensprüfung durch den Main-Taunus-Kreis und / oder die Stadt sowie der Stadtverwaltung umfassen.

Jan Welzenbach (CDU) dazu: „Wir halten die vorgeschlagene Entlastung für sozial notwendig, denn wir dürfen die Betroffenen in dieser Lage nicht allein lassen. Aber diese Lage betrifft alle und nicht nur Fernwärmekunden.“ Die Auffassung, dass die städtischen Einnahmen aus der Erbbaupacht des Heizkraftwerkgrundstücks vorrangig Fernwärmekunden zustehen, teilt die CDU nicht: „Das Grundstück wurde mit den Steuergeldern aller Schwalbacherinnen und Schwalbacher erworben. Die Erträge daraus jedoch nur einem bestimmten Teil der Bevölkerung zukommen zu lassen, ist unangemessen.“, erläutern Katrin Behrens und Daniela Hommels, die beiden CDU-Fraktionsvorsitzenden.

Vorausgegangen war ein Eklat im Ausschuss für „Bildung, Kultur und Soziales“ (BKS): Grüne/Bündnis 90 beharrten kompromisslos auf ihrem eigenen Antrag, der eine finanzielle Unterstützung lediglich für Fernwärmekunden vorsieht und somit Haushalte, die mit Gas, Pellets, Öl oder anderen Energieträgern heizen, vollkommen ausschließt. Die Ausschussvorsitzende des BKS (Grüne/Bündnis 90) ging sogar so weit, den Antrag von CDU&SPD nicht zur Beratung zuzulassen.

Die Abstimmung des interfraktionellen Antrags erfolgt voraussichtlich in der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Die Prüfung, ob die Vorgehensweise der grünen Ausschussvorsitzenden des BKS im Einklang mit der Geschäftsordnung der Stadt ist oder eine unzulässige Eigenmächtigkeit darstellt, läuft derzeit noch.